Alexander Throm MdB |Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Migrationswende - für Begrenzung und Ordnung sorgen

Als CDU wollen wir die Kontrolle über die Migration zurückerlangen, die in den letzten drei Jahren unter der gescheiterten Ampel-Regierung außer Kontrolle geraten ist. Wir haben in den vergangenen drei Jahren zahlreiche konkrete und umsetzbare Maßnahmen vorgeschlagen, um dieses Ziel zu erreichen. Klar ist: Wir brauchen die Zuwanderung von gut qualifizierten Fachkräften. Nur eine hohe Qualifikation sorgt für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und vermeidet eine Einwanderung in das Sozialleistungssystem. Aber: Wir wollen einen Stopp der unkontrollierten Migration und eine Begrenzung der humanitären Migration auf ein Maß, das die Möglichkeiten und die Integrationsfähigkeit Deutschlands nicht überfordert und zugleich unserer humanitären Verantwortung gerecht wird. Worauf es jetzt vor allem ankommt:

· Wir kontrollieren die deutschen Staatsgrenzen und setzen konsequente Zurückweisungen an der Grenze durch. Wir müssen wieder selbst entscheiden, wer zu uns kommt und wer bleiben darf.

· Wir beschleunigen Asylverfahren und Rückführungen. Dazu erklären wir weitere Länder zu sicheren Herkunftsländern und schieben Gefährder und Straftäter auch wieder nach Syrien und Afghanistan ab.

· Wir richten Sozialleistungen für Ausreisepflichtige an dem von Gerichten aufgestellten Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ aus. Bei der Bezahlkarte machen wir keine Abstriche.

· Wir fordern einen Ausreisearrest für ausreisepflichtige ausländische Straftäter und Gefährder.

· Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus und beenden alle freiwilligen Aufnahmeprogramme.

· Wir wollen das europäische Asylrecht ändern und kennen unsere humanitäre Verantwortung. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden, dort sein Verfahren durchlaufen und dort bei Bedarf Schutz finden.

· Den neu geschaffenen Spurwechsel aus der irregulären in die reguläre Migration und immer weiter ausufernde Bleiberechte für ausreisepflichtige Personen wie zum Beispiel das Chancenaufenthaltsrecht wollen wir rückgängig machen.

· Wir legen im Aufenthaltsrecht fest, dass bei bestimmten Delikten jede Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung führt – insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte, bei Aufruf zur Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, bei Billigung terroristischer Straftaten und bei antisemitischen Straftaten