Neue Grundsteuer darf nicht zu Mehreinnahmen der Bürgerinnen und Bürger führen
Nach dem Beschluss der Grundsteuerreform muss auch dringend eine Anpassung der Hebesätze in den Kommunen erfolgen. Auch wenn es einzelne Verschiebungen bei der steuerlichen Bewertung geben könne, dürfe es für die Stadt Heilbronn insgesamt nicht zu einer Erhöhung der Gesamteinnahmen kommen. „Die Reform darf zu keiner versteckten Grundsteuererhöhung der Stadt durch die Hintertür führen“, so Throm. „Deshalb erwarte ich eine Selbstverpflichtung der Stadt, dass eine Anpassung der städtischen Hebesätze so erfolgt, dass es zu keinen Gesamtmehreinnahmen aus der Grundsteuer kommt.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Regelung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und zwingend eine Nachbesserung bis Ende 2019 durch Bundestag und Bundesrat gefordert.