Alexander Throm MdB: „Bilanz der Abschiebungen darf uns nicht zufriedenstellen. Das bereits beschlossene Gesetz zur Geordneten Rückkehr schafft deutliche Verbesserungen.“
Der hiesige Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter für Aufenthaltsrecht und Integration der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Alexander Throm vertritt ebenfalls die Meinung, dass die Bilanz der Bundespolizei aus dem letzten Jahr im Hinblick auf Abschiebungen nicht zufriedenstellend sein könne. Allerdings sei er zuversichtlich, dass die Koalition mit dem im Juni verabschiedeten Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) die Instrumente geschärft habe, die in der Praxis zur effektiven Rückführung zur Verfügung stünden. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz beinhalte deutlich bessere Zugriffs- und Eingriffsrechte, wie etwa den neuen Ausreisegewahrsam. „Gerade der Ausreisegewahrsam bis zu 10 Tage im Transitbereich des Flughafens bietet eine unbürokratische Möglichkeit, dem weit verbreiteten Untertauchen bei Abschiebungen zuvorzukommen. Damit haben die Behörden deutlich effektivere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ich gehe davon aus, dass sich die Bilanz der Rückführungen in Zukunft deutlich verbessern wird“, führt Throm aus.
Der Tatsache, dass das frisch verabschiedete Gesetz in Teilen der politischen Landschaft auf Kritik stößt, ist Throm sich bewusst. Er betont, dass Abschiebungen der unschöne Teil unseres Asylsystems seien, aber dazu gehörten. „Wer die Akzeptanz in der Bevölkerung für den umfassenden Flüchtlingsschutz aufrechterhalten will, der muss auch dafür sorgen, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber das Land dann auch tatsächlich - und nicht nur in der Theorie - wieder verlassen. Auch das ist Teil der Verantwortung, die wir tragen“, unterstreicht Throm.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist Bestandteil eines insgesamt 8 Gesetze umfassenden Gesetzespaketes zur Migration, das die unterschiedlichen Aspekte der Migration regelt. Alexander Throm hat sich als zuständiger Berichterstatter neben dem Geordneten-Rückkehr-Gesetz insbesondere in die Verhandlungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz, zum Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz sowie zum Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes aktiv eingebracht.
So konnte er in den Verhandlungen zum Fachkräfte-einwanderungsgesetz unter anderem erreichen, dass Erwerbsmigranten, die älter als 45 Jahre sind, ein Mindestgehalt iHv 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung oder eine angemessene Altersvorsorge nachweisen müssen. Hierzu Throm: „Wenn wir eine Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme effektiv verhindern wollen, muss neben der notwendigen Qualifikation und ausreichenden Deutschkenntnissen selbstverständlich auch das Alter der Zuwandernden eine Rolle spielen.“ Nur so könne eine ausreichende Versorgung der zugewanderten Fachkräfte im Alter sichergestellt werden.
Auch bei dem Gesetz zur Ausbildung und Beschäftigung habe es viele Diskussionspunkte gegeben. Entscheidend für ihn sei es gewesen, mögliche Pull-Effekte zu vermeiden. Dementsprechend begrüßt Throm die hohen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung und die Begrenzung der Duldungen auf sogenannte Altfälle mit Einreise bis zum 1. August 2018. Hierzu Throm: „Bei 600.000 erwerbsfähigen anerkannten Schutzberechtigten, die Hartz IV beziehen, muss es unser vorrangiges Ziel sein, diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der sog. „Spurwechsel“ für Ausreisepflichtige sollte wirklich nur unter engen Voraussetzungen gewährt werden.“
Auch die Wichtigkeit der Entfristung des Integrationsgesetzes dürfe nicht unterschätzt werden. Die mit dem Gesetz entfristete und zugleich an die Bedürfnisse der Praxis angepasste Wohnsitzregelung für diejenigen Schutzberechtigten, die auf öffentliche Leistungen angewiesen sind, ermögliche den Städten und Gemeinden eine sinnvolle Steuerung ihrer Integrationsressourcen. „Nicht nur die Migration nach Deutschland bedarf der Steuerung, auch innerhalb Deutschlands muss es ausreichend Steuerungsmöglichkeiten geben.“, so Throm. Nur so könne möglichen Überforderungen und Ballungseffekten entgegengewirkt und eine erfolgreiche Integration gewährleistet werden.
Alexander Throm weist abschließend auf eine seiner Ansicht nach besonders effektive Maßnahme der Migrationssteuerung hin: die Einstufung bestimmter Länder mit äußerst geringen Anerkennungsquoten von unter 5% als sichere Herkunftsstaaten nach Art. 16a GG. Mit dieser Einstufung sind diverse Rechtsfolgen, unter anderem auch ein beschleunigtes Asylverfahren, verbunden. Bereits im Januar dieses Jahres hat der Bundestag die Einstufung Algeriens, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als solche Staaten beschlossen – verbunden mit einer zusätzlichen Schutzregelung für besonders vulnerable Personengruppen. Das Gesetz wird jedoch nach wie vor im Bundesrat von den GRÜNEN blockiert. Dies stößt bei Alexander Throm auf Unverständnis: „Mit der Einstufung ist eine gr0ße Signalwirkung in die betreffenden Länder verbunden - also doch genau das, was wir brauchen, um gefährliche Überfahrten zu verhindern. Die dogmatische Blockade der GRÜNEN ist vor diesem Hintergrund absolut verantwortungslos.“