„Deutschland darf kein Schlusslicht bleiben!“ Alexander Throm MdB unterstützt Widerspruchslösung bei Organspende
Die Zahl der in Deutschland durchgeführten Organspenden ist allerdings gering: während Länder wie z. Bsp. Spanien oder Kroatien pro eine Million Einwohner über 40 realisierte Organspender verzeichnen können, gehört Deutschland mit 11,5 realisierten Organspendern pro Einwohnermillion zu den Schlusslichtern im Ländervergleich. Derzeit stehen in Deutschland etwa 9.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Mit dem Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, will der Bundestag die gesetzliche Grundlage für Organspenden verändern. Hierzu liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt und fraktionsoffen beraten wurden:
Der Gesetzentwurf mit Zustimmungslösung will das derzeitige Verfahren zur Organspende beibehalten und erweitern. Nach wie vor soll nur derjenige als Spender infrage kommen, der zu Lebzeiten einer Organspende aktiv und ausdrücklich zugestimmt hat. Liegt keine Information zur Organspende-Bereitschaft vor, obliegt es nach dem Tod des Betroffenen den Angehörigen, über eine mögliche Organentnahme zu entscheiden.
Der Gesetzentwurf mit Widerspruchslösung verfolgt hingegen den Ansatz, dass nach dreimaliger, individueller Information alle volljährigen, melderechtlich erfassten Bürger als potenzielle Organspender gelten, sofern kein Widerspruch vorliegt. Ein Widerspruch soll jederzeit unbürokratisch möglich sein.
Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Alexander Throm MdB aus Heilbronn ist dem Antrag für die Widerspruchslösung beigetreten und ist davon überzeugt, dass sie Leben retten könne. Rund 84% der Menschen in Deutschland stünden laut BZgA der Organspende eher positiv gegenüber, aber nur 36% bekundeten aktiv ihre Bereitschaft zur Organspende und besäßen einen entsprechenden Spenderausweis. Den Abgeordneten wundert diese Diskrepanz nicht: „Ich persönlich befürworte Organspende, habe aber lange Zeit die Entscheidung immer wieder hinausgeschoben, bevor ich dann tatsächlich den Spenderausweis ausgefüllt habe. Das ist nur allzu menschlich. Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben“.
Throm führt weiter aus: „Allein in Deutschland sind im letzten Jahr rund 900 Menschen verstorben, während sie auf der Warteliste für ein Spenderorgan standen. Vor dem Hintergrund halte ich die Forderung für vollkommen vertretbar, sich mindestens einmal im Leben aktiv mit der Frage zu beschäftigen, ob man die eigenen Organe nach dem Tode spenden möchte oder nicht. Die Widerspruchslösung bedeutet keinesfalls, dass Organspende zur Pflicht wird! Es soll aber Pflicht werden, sich mindestens einmal im Leben mit dieser Fragestellung aktiv auseinanderzusetzen.“ Die Entscheidung über eine Organspende ist und bleibe nach wie vor eine freie und persönliche Entscheidung, betont Throm.
Über die beiden Gesetzentwürfe wird der Bundestag voraussichtlich im Herbst fraktionsoffen abstimmen.