Pressemitteilung Alexander Throm: Vorstoß zur Eindämmung von Hass und Hetze im Netz war erfolgreich
„Das Ministerium hat bei der Befürwortung und Billigung von Straftaten ebenfalls eine Strafbarkeitslücke erkannt und will diese Lücke über eine Änderung des § 140 StGB schließen. Damit setzt der Entwurf meine Forderung nach einer Strafbarkeit des Befürwortens von Straftaten im Wesentlichen um.
Die Schwelle zur Strafbarkeit im Bereich der öffentlichen Befürwortung von Straftaten wird gesenkt und ermöglicht so endlich auch hier Strafverfahren. Die geplante Strafbarkeit wird auch eine ganz wesentliche präventive Wirkung entfalten: Jeder muss sich dann im Vorfeld überlegen, was er sagt oder schreibt.“Der Entwurf des BMJV setzt das vom Bundeskabinett im Oktober beschlossene Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität um und enthält diverse Verschärfungen und Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht sowie im Medienrecht.
Geplant ist auch eine neue Strafbarkeit im Rahmen der Billigung und Belohnung von Straftaten gemäß § 140 StGB. Bislang ist lediglich die Billigung bereits begangener oder versuchter Straftaten unter Strafe gestellt, künftig soll auch die Billigung im Sinne eines Befürwortens oder Gutheißens noch nicht erfolgter, möglicher Straftaten strafbar werden.
Throm hatte sich bereits vor dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung intensiv mit dem Thema der Hetze befasst und eine Initiative zur Schließung der Strafbarkeitslücke beim öffentlichen Befürworten von Straftaten gestartet. Die Initiative wurde von dem stellvertretenden Vorsitzenden Thorsten Frei MdB, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Innen und Heimat Dr. Mathias Middelberg MdB, dem Obmann im Innenausschuss Armin Schuster MdB sowie Michael Brand MdB mit getragen.