Der Heilbronner Bundestagsabgeordnete Alexander Throm MdB begrüßt die heutige 1. Beratung des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
Zurzeit ist das Verbreiten von Botschaften, die abstrakt den Angriff auf einzelne Personen billigen oder sogar gutheißen nicht strafbar. Für den Heilbronner CDU-Bundestagsabgeordneten
Alexander Throm MdB ist dies nicht hinnehmbar. Deshalb startete er im letzten Jahr gemeinsam mit anderen Unionspolitikern eine Initiative, um diese Strafbarkeitslücke zu schließen. Mit dem eingebrachten Gesetzesentwurf geht, dieser Initiative folgend, eine Erweiterung des
§ 140 StGB einher. Dies begrüßte
Throm anlässlich der 1. Beratung des Gesetzesentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ausdrücklich, denn: "Der
Hass im Netz vergiftet unsere Gesellschaft. Mit diesem Gesetz nehmen wir den
Kampf gegen die fortschreitende Verrohung auf. Außerdem wirkt das
Gesetz auch
präventiv, sodass viele Hass-Posts hoffentlich erst gar nicht im Netz landen."