Zumeldung Alexander Throm zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
Am Freitagmorgen sprach Alexander Throm, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion des Deutschen Bundestages im Innenausschuss, in Erster Lesung zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (BT-Drs. 19/24785). Sie können ihn wie folgt zitieren:
"Die aktuelle Sicherheitslage erfordert eine dauerhafte Wachsamkeit gerade auch unseres Verfassungsschutzes. Wir müssen ihn aber auch entsprechend ausstatten und zwar nicht nur mit Personal und Geld sondern auch mit den rechtlichen und technischen Möglichkeiten. Dazu gehört auch eindeutig, dass der Verfassungsschutz die Befugnis zur Quellen-TKÜ erhält. Nur dann kann er mit den Fanatikern, mit den Terroristen, mit all den Extremisten, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen, mithalten. Wer sich, wie Grüne, FDP und Linke, diesem Instrument verweigert, nimmt sehenden Auges ein Sicherheitsrisiko in Kauf."