Bund fördert Ritterstiftskirche St. Peter in Bad Wimpfen mit 240.000 Euro
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute für eine Förderung einer Sanierung der Ritterstiftskirche St. Peter in Bad Wimpfen gestimmt. Im Rahmen des Denkmalschutzsonderprogramms X für 2021 werden zusätzliche Mittel durch den Haushaltsausschuss freigegeben.
Der Bund stellt für die Ritterstiftskirche den Förderbetrag von 240.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten der Sanierung sollen jeweils anteilig zu einem Drittel vom Bund, dem Bistum Mainz und dem Land Baden-Württemberg getragen werden.
Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Throm hat sich in Berlin dafür eingesetzt, dass die Restaurierung der Kirche mit einem Zuschuss des Bundes gefördert wird und zeigt sich erfreut über die guten Nachrichten aus dem Haushaltsausschuss: „Die Ritterstiftskirche St. Peter gilt als ein Meisterwerk der Frühgotik in ganz Deutschland und eine der bedeutendsten Kirchen Süddeutschlands. Der Kreuzgang gilt als einer der schönsten und besterhaltenen im Land. Der Chor der Basilika ist akut sanierungsbedürftig. Mit der finanziellen Unterstützung leistet der Bund einen wichtigen Beitrag, dass im Sommer 2021 mit der Sanierung begonnen und dieses einzigartige Kulturdenkmal auch für zukünftige Generationen erhalten werden kann.“
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind. Hierfür stellt sie Mittel für Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern zur Verfügung. Zwischen 2007 und 2021 hat die Bundesregierung im Rahmen von inzwischen neun Denkmalschutz-Sonderprogrammen insgesamt rund 330 Millionen Euro investiert. Damit konnte der Bund dringende Sanierungsarbeiten an fast 2100 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglichen.