Pressemitteilung
Behörden sollen hierfür die Möglichkeit erhalten, für ein bestimmtes Fahrzeug anhand des Fahrzeugkennzeichens die Fahrzeugdaten beim Zentralen Fahrzeugregisters abzurufen, um z.B. Bußgeldverfahren einzuleiten.
Alexander Throm MdB sieht erhebliche verfassungsmäßige Probleme beim Datenschutz und lehnt die Gesetzesänderung in der jetzt vorliegenden Form entschieden ab: „Es kann nicht sein, dass Fahrverbote, die wir politisch für falsch halten, durchgesetzt werden sollen. Dies dazu noch mit Methoden, die in viel sensibleren Bereichen – etwa bei schweren Straftaten – in Frage gestellt werden, wo sie zwingend notwendig sind. Ich fordere die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, den Gesetzesentwurf grundlegend zu ändern!“