Hate Speech: Aus Worten werden Taten
Wir dürfen dieses Phänomen nicht mit einer Stammtischmentalität abtun. Am Stammtisch sitzen sich reale Menschen gegenüber; anhand der Reaktion seines Gegenübers merkt man schnell, ob etwas zu weit gegangen ist. Über das Netz kann man schnell Tausende erreichen, ohne großen Aufwand, und ohne zu wissen, mit wem man es zu tun hat. Das Netz besteht scheinbar aus einer großen anonymen Masse. Und auf dieser Bühne verlieren manche alle Hemmungen und jeglichen Anstand.
Politisch Andersdenkende und Minderheiten werden diffamiert, beleidigt und bedroht. Politische Akteure nutzen das Netz strategisch für ihre extremistischen Zwecke und wirken als gefährliche Brandbeschleuniger. Zielgerichtet werden Dinge eingestellt, die als Auslöser für eine Hasswelle taugen. So kam es auch zu den Beleidigungen gegen Renate Künast. Die Schwelle zur heutigen Strafbarkeit der Volksverhetzung und der Aufforderung zu Straftaten wird haarscharf unterschritten. Es wird ein Klima geschaffen, in dem aus hasserfüllten Worten hasserfüllte Taten werden können.
Das hat man bei dem Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke erlebt. Schon lange vor dem Mord gab es in den sozialen Medien eine Hetzkampagne gegen das Opfer. Sogar nach der Tat wurde das Opfer im Internet in abstoßender Weise weiter verhöhnt. Und auch der mutmaßliche Täter von Halle hat sich über das Internet radikalisiert.
Ich bin der festen Überzeugung, dass unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat hier wehrhafter werden muss. Denn die Freiheit des Einzelnen muss dort enden, wo andere geschädigt werden oder fundamentale Werte unseres Zusammenlebens verletzt werden.
Und deshalb müssen wir handeln:
Erstens müssen wir die vermeintliche Sicherheit der Anonymität im Netz beenden. Netzplattformen müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, strafrechtlich relevante Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch den Staatsanwaltschaften zu melden.
Zweitens muss die heutige Strafbarkeitslücke beim Befürworten von Gewaltstraftaten geschlossen werden. Ich finde es unerträglich, wenn man heute die Verletzung oder gar Tötung anderer öffentlich befürworten kann, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Das ist aber oft der Fall, denn derzeit werden an eine Strafbarkeit sehr hohe Anforderungen gestellt, die regelmäßig unterlaufen werden.
Deshalb habe ich gemeinsam mit anderen Innenpolitikern im Deutschen Bundestag eine Initiative gestartet, die die Wiedereinführung des Straftatbestandes des „Befürwortens von Straftaten“ zum Ziel hat.
Strafbar soll es sein, wenn man die Begehung einer Straftat so befürwortet, dass es geeignet ist, andere zur Tat zu verleiten.
Und dabei geht es mir nicht alleine darum, eine möglichst hohe Zahl von tatsächlichen Verurteilungen zu erreichen. Das Strafrecht hat auch eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung. Es wäre gut, wenn mancher Hass-Kommentar erst gar nicht geschrieben würde.
Denn diese Hetze, dieser Hass ist ein langsam wirkendes Gift. Es zersetzt unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische, freiheitliche Klima, das wir uns in den 70 Jahren unseres Grundgesetzes hart erarbeitet haben. Das dürfen wir nicht zulassen.