Coronavirus: Unterstützung für unsere Betriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bund und Land
Die wirtschaftlichen Auswirkungen und Einschnitte der Corona-Krise sind enorm.
Zur Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit haben Bund und Länder ihre Rettungsschirme aufgespannt.
Im beigefügten Schreiben habe ich Ihnen die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten und wichtige Informationen für Baden-Württemberg zusammengefasst. Leiten Sie dieses Schreiben gerne auch an Ihnen bekannte Unternehmen, Selbstständige und betroffene Stellen weiter.
Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und bleiben Sie gesund.
Unterstützung für unsere Betriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bund und Land
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Corona-Virus bedroht Menschenleben. Deshalb ist höchste Vorsicht geboten und weitreichende Maßnahmen sind notwendig. All das hat einschneidende Auswirkungen auf unser tägliches Leben und auf unser ganzes Land. Das gilt auch für unsere Wirtschaft: Sehr viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind dramatisch betroffen.
Unser Ziel in dieser Lage ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht uns um jedes Unternehmen, vom Solo-Selbständigen über den kleinen Betrieb und den großen Mittelständler bis zum Konzern.
Bund und Länder sind dabei gemeinsam gefordert. Für Baden-Württemberg gilt: In einem engen Austausch von Bundes- und Landespolitik werden die Maßnahmen verzahnt und aufeinander abgestimmt, damit in der Summe eine optimale Wirkung erzielt wird.
Wir wollen dies mit folgenden Maßnahmen und Angeboten erreichen:
Soforthilfe zur Unterstützung von Solo-Selbständigen, Kleinunternehmern und Betrieben bis 50 Mitarbeiter u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten:
Der Bund hilft:
Das Land hilft:
Ab Mittwoch (25.03.2020) können diese Hilfen bei den entsprechenden Kammern (IHK, Handwerkskammer) vor Ort beantragt werden. Diese Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden. Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die L-Bank.
Der Antrag ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar. Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind auszufüllen und mit den auf dem Formular vorgesehenen Erklärungen zu unterschreiben und eingescannt bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer elektronisch einzureichen. Die IHK ist dabei sachlich auch zuständig für alle Solo-Selbständigen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft. Die zuständige Kammer bestätigt dann die Antragsberechtigung und leitet den qualifizierten Antrag an die L-Bank zur Bewilligung weiter. Die Finanzhilfe wird von der L-Bank unmittelbar auf das Konto des Antragstellers bzw. des Zuschussempfängers angewiesen.
Fortlaufende aktualisierte Informationen gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
2. Eigenkapital
Bund und Land unterstützen die Unternehmen durch die Stärkung von Eigenkapital.
Der Bund hilft:
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) dient der Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen und dient der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung. Zum Schutz unserer Wirtschaft, der Abwendung von Verkäufen und Insolvenzen wird der Bund einspringen. Dafür werden bereitgestellt:
Das Land hilft:
a) KfW-Unternehmerkredit (etablierte Unternehmen) werden für Großunternehmen geöffnet (bisher Umsatz 500 Mio. Euro; jetzt bis zu 2 Mrd. Euro) und Risikoübernahme bis zu 80 % für Kredite bis 200 Mio. Euro erhöht.
b) Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die KfW eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an.
d) Größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem das der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken) innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können.
e) Erweiterung des Großbürgschaftsprogrammes auf Ganzdeutschland statt strukturschwacher Gebiete (Betriebsmittel- und Investitionsabsicherungen ab 50 Mio. Euro)
f) Zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen aufgelegt werden.
Das Land hilft:
6. Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld
Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden rückwirkend ab 1. März 2020 - vorerst bis zum 31.12.2020 befristet - wie folgt erleichtert:
7. Wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner
Thema | Ansprechpartner | Kontaktdaten |
Allgemeine Fragen zum Coronavirus | Hotline Landesgesundheitsamt/ Hotline Bundesgesundheitsministerium | 0711 904-39555 030 346465100 |
Medizinische Fragen, Terminvermittlung bei Ärzten | Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus | Hotline Bundeswirtschaftsministerium | 030 186151515 |
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber | Bundesagentur für Arbeit | 0800 4 555520 |
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer | Bundesagentur für Arbeit | 0800 4 555500 |
Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierung | Wirtschaftsförderung der L- Bank Baden-Württemberg | 0711 122-2345 |
Serviceauskunft zu KfW Hilfsprogrammen | KfW-Bank | 0800 539 9001 |
Seien Sie versichert, dass ich mich als Abgeordneter weiterhin für die Unternehmen und für die Selbstständigen aus unserer Region einsetzen werde. Gerne können Sie dieses Schreiben auch an weitere betroffene Firmen und Institutionen weiterleiten.
Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm MdB